La Embajada
Carreras y prácticas
Prácticas
[sólo en alemán]
Auslandspraktika in der Österreichischen Botschaft in Washington
El Ministerio Federal de Asuntos Europeos e Internacionales (BMEIA) ofrece a las personas interesadas en ejercer una actividad profesional en el ámbito de los servicios exteriores la posibilidad de aprender de primera mano las funciones y los métodos de trabajo de los responsables de los servicios exteriores.
Voraussetzungen
Auslandspraktika in der Botschaft stehen StudentInnen, FachhochschulabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen offen. Rechtsgrundlage für Verwaltungspraktika bildet der Abschnitt Ia (§§ 36a bis 36e) Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG).
Für die Absolvierung eines Auslandspraktikums gibt es kein fixes Alterslimit, doch sollte der Ausbildungscharakter klar im Vordergrund stehen.
Auslandspraktika begründen kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis.
Sie werden im Außenministerium für die Dauer von 2 oder 3 Monaten abgeschlossen.
Die verpflichtende tägliche Anwesenheit umfasst 8 Stunden (40 Wochenstunden).
Verwaltungspraktikanten gebührt ein monatlicher Ausbildungsbeitrag. Dieser beträgt 50% des Monatsentgelts eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase(§ 72 Abs. 1 VBG) der Entlohnungsgruppe v1 bzw. v2. Die Zuordnung lautet folgende:
Grupo de destino v1: estudiantes absolventes de licenciatura, diplomatura, máster o doctorado y estudiantes absolventes de cursos de licenciatura o máster, así como de cursos de diplomatura o doctorado (a partir de la fecha de obtención del título académico).
Entlohnungsgruppe v2: sonstige UniversitätsabsolventInnen, sonstige FachhochschulabsolventInnen und AbsolventInnen einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung)
AuslandspraktikantInnen werden bei der ÖGK sozialversichert. ¡Der Abschluss einer für die USA gültigen privaten Krankenversicherung wird jedoch dringend angeraten, da die ÖGK nur einen Bruchteil der Kosten einer Krankenbehandlung in den USA abdeckt!
AuslandspraktikantInnen müssen für sämtliche Kosten selbst aufkommen (An- und Abreise, Aufenthalt, Unterkunft, Visakosten, etc.).
Regeln nach absolvierten Praktika im Inland:
Kandidaten und Kandidatinnen, welche für ein Auslandspraktikum vorgesehen sind und zuvor ein Kurzpraktikum (bis 3 Monate) in einem anderen Ressort absolviert haben, müssen einen zeitlichen Abstand von mindestens 9 Monaten einhalten. Personen, welche zuvor ein reguläres Verwaltungspraktikum von bis zu einem Jahr absolviert haben, können ab 01.01.2025 auch noch ein Auslandspraktikum absolvieren - für diese Personen gilt diese Wartefrist nicht.
InteressentInnen bewerben sich direkt bei der Österreichischen Botschaft in Washington, DC, wobei die Aufnahmekapazitäten aus finanziellen Gründen beschränkt sind.
Bewerbungen:
Envíenos sus comentarios(fotografías de su vida cotidiana, textos de motivación en alemán e inglés) a Washington-VA@bmeia.gv.at. Si desea recibir más información (comentarios, sugerencias, etc.), no dude en ponerse en contacto con nosotros.
Für 2025 sind derzeit keine Bewerbungen mehr möglich.